Die Serena Spa Kollektion

Bedingungen und
Konditionen

Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen

1.1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und/oder Verträge, die Serena Spa Dritten (im Folgenden «Käufer» genannt) unterbreitet oder mit ihnen abschließt, sowie für deren Ausführung. Der Kunde akzeptiert die Anwendbarkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, indem er eine Bestellung aufgibt oder einen Vertrag abschließt, auch wenn die Geschäftsbedingungen des Kunden etwas anderes vorsehen. Einer Anwendbarkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen.

Artikel 2
Vereinbarung

2.1. Alle Angebote von Serena Spa sind freibleibend. Bestellungen und die Annahme von Angeboten durch den Kunden sind unwiderruflich. Serena Spa ist nur gebunden, wenn sie den Auftrag schriftlich bestätigt oder mit dessen Ausführung begonnen hat.

2.2. Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen durch oder mit dem Personal von Serena Spa sind nur dann verbindlich, wenn Serena Spa sie schriftlich bestätigt hat. Besondere Klauseln in Vereinbarungen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, haben Vorrang vor den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2.3. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen können vom Kunden nur geltend gemacht werden, wenn und soweit sie von Serena Spa schriftlich anerkannt worden sind.

Artikel 3
Preiserhöhung

3.1. Ändern sich nach Angebotsabgabe oder Vertragsabschluss kostenbestimmende Faktoren wie Material- oder Rohstoffpreise, das Währungsverhältnis, Frachtsätze, Ein- oder Ausfuhrzölle, Steuern oder andere preisbestimmende Faktoren für Serena Spa oder seine Lieferanten, so dass sich der Selbstkostenpreis gegenüber dem Preis zum Zeitpunkt der Angebotsannahme erhöht, so ist Serena Spa berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen. Dies gilt auch für den Fall, dass eine Selbstkostenerhöhung zwar vorhergesehen wurde, aber zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht genau bestimmt werden konnte.

3.2. Im Falle einer Änderung eines von Serena Spa angenommenen Auftrags, die auf Wunsch des Kunden vorgenommen wird, ist Serena Spa berechtigt, dem Kunden die zusätzlichen Kosten in Rechnung zu stellen, die sich aus dieser Änderung ergeben.

Artikel 4
Lieferung, Teillieferung und Lieferfrist

4.1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk ab dem Lager von Serena Spa in Harderwijk, es sei denn, die Lieferung erfolgt direkt vom Lieferanten an den Kunden, in diesem Fall erfolgt die Lieferung ab dem Lager des Lieferanten. Die Art des Transports wird von Serena Spa bestimmt. Wünscht der Kunde eine andere Art der Beförderung, so gehen die Mehrkosten zu seinen Lasten.

4.2. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Ware an dem/den vereinbarten Ort(en) und Zeitpunkt(en) abzunehmen. Nach Erhalt der Ware hat der Käufer für einen geeigneten Lagerraum zu sorgen, der frei von Schäden und Diebstahl ist.

4.3. Die angegebene oder vereinbarte Lieferfrist beginnt, sobald Serena Spa im Besitz aller für die Ausführung des erhaltenen Auftrags erforderlichen Daten ist.

4.4. Die angegebenen Liefer- und Ausführungsfristen sind annähernd und nicht als Fixtermine zu betrachten. Die Nichteinhaltung einer Lieferfrist verpflichtet Serena Spa nicht zur Zahlung einer Entschädigung und gibt dem Kunden nicht das Recht, die Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen zu verweigern oder auszusetzen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, den Vertrag aufzulösen, wenn und soweit Serena Spa den Vertrag nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist von mindestens vier Wochen erfüllt. In diesem Fall schuldet Serena Spa keine Entschädigung.

Artikel 5
Zahlung

5.1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verstehen sich die mit Serena Spa vereinbarten Preise ohne Mehrwertsteuer, eventuelle Transportkosten und staatliche Abgaben jeglicher Art.

5.2. Die Zahlung der Rechnungen muss in den Geschäftsräumen von Serena Spa oder durch Einzahlung oder Überweisung auf das Bank- oder Girokonto von Serena Spa ohne jeden Abzug oder Skonto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum erfolgen, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Der Kunde verzichtet auf das Recht, die von beiden Parteien geschuldeten Beträge zu verrechnen. Serena Spa ist jederzeit berechtigt, alle Beträge, die sie dem Kunden schuldet, mit allen Beträgen zu verrechnen, die der Kunde und/oder mit dem Kunden verbundene Unternehmen Serena Spa schulden, unabhängig davon, ob sie zahlbar sind oder nicht.

5.3. Im Falle von Teillieferungen ist Serena Spa berechtigt, jede Teillieferung gesondert in Rechnung zu stellen und deren Bezahlung zu verlangen.

5.4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat Serena Spa das Recht, den Vertrag oder die Bestellung auszusetzen oder aufzulösen, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, so ist er von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Inverzugsetzung bedarf. Der Kunde schuldet dann einen vertraglichen Zinssatz von 2 % pro Monat, berechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Rechnung, unbeschadet des Rechts von Serena Spa auf weitere gesetzliche Zinsen und andere Kosten. Alle mit der Abholung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf mindestens 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf 250 EUR.

Artikel 6
Garantiebedingungen

6.1. Serena Spa garantiert die Unversehrtheit der von ihr gelieferten Waren in Übereinstimmung mit dem, was der Kunde vernünftigerweise erwarten kann. Sollte sich die von Serena Spa gelieferte Ware aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern dennoch als mangelhaft erweisen, wird Serena Spa diese Mängel beheben oder die für die Reparatur erforderlichen Teile zur Verfügung stellen, die betreffenden Teile ganz oder teilweise ersetzen oder eine angemessene Preisminderung vornehmen. All dies liegt im alleinigen Ermessen von Serena Spa.

6.2. Die folgenden Garantiezeiten gelten für die von Serena Spa verkauften Produkte: Produkt Technologie und Einspritzdüsen Tub Andere Gewährleistungsfrist 2 Jahre 10 Jahre absteigend (siehe Art. 6.3) 2 Jahre Von der Garantie ausgeschlossen sind die Benutzerteile, das Holzgehäuse, die Stufen und die Abdeckungen.

6.3. Die absteigende Garantie auf der Verkleidung bedeutet Jahr: 1 2 3 4 5 Erfassungsgrad: 100% 90% 70% 60% Jahr: 6 7 8 9 10 Erfassungsgrad: 50% 40% 30% 20% 10% Eine 100%ige Garantie bedeutet, dass Serena Spa die Kosten für die Behebung des Schadens gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Garantiebedingungen übernimmt. Wenn in der Tabelle ein niedrigerer Prozentsatz angegeben ist, übernimmt Serena Spa nur einen Teil dieser Kosten gemäß diesem Prozentsatz, was bedeutet, dass der Rest dieser Kosten zu Lasten des Käufers geht. Beispiel: Wenn in der Tabelle eine Garantie von 80% angegeben ist, trägt Serena Spa 80% dieser Kosten und der Käufer 20%.

6.4. Diese Garantie wird ausschließlich dem Installateur (im Folgenden «Käufer» genannt) gewährt, der ein Produkt in einem der europäischen Mitgliedstaaten erworben hat.

6.5. Serena Spa hat die Wahl, entweder das Produkt zu ersetzen/reparieren oder einen finanziellen Ausgleich für den Schaden zu zahlen. Die finanzielle Entschädigung besteht aus einer Zahlung auf der Grundlage des Verkaufspreises an den Käufer. Er wird ausdrücklich nicht auf der Grundlage des Verbraucherpreises bestimmt.

6.6. Im Falle der Lieferung eines Ersatzprodukts sind Folgeschäden, wie z.B. die Kosten für die Demontage des Produkts, die Installation des neuen Produkts mit Zubehör sowie Reise- und Aufenthaltskosten, nicht von der Garantie abgedeckt.

6.7. Wenn während der Garantiezeit Gegenstände ersetzt oder Reparaturen durchgeführt werden, wird die Garantiezeit nicht verlängert oder erneuert.

6.8. In jedem Fall erstreckt sich die Garantie nicht auf Mängel, die verursacht werden durch oder (teilweise) als Folge von – normale Abnutzung und Verschleiß; – Nichtbeachtung von Anweisungen oder Vorschriften Vorschriften; – unvorhergesehene oder unsachgemäße Verwendung; – überfällige oder unsachgemäße Wartung durch dritte Parteien; – äußere Einflüsse, wie klimatische Bedingungen usw. Einflüsse (z.B. Glanzverlust der Beschichtung, Ausbleichen der Polsterung), chemische Einflüsse (z.B. industrielle Niederschläge), Schmutzeinwirkung; – Arbeiten Dritter, vorgenommene Änderungen, vom Kunden gelieferte oder vorgeschriebene Gegenstände und/oder die Verwendung von Nicht-Originalteilen.

6.9. Der Kunde ist verpflichtet, die Waren sofort nach Erhalt durch oder im Namen des Kunden zu prüfen oder prüfen zu lassen, auf die Gefahr hin, dass er jeden Anspruch aus irgendeinem Grund verwirkt.

6.10. Im Falle von Beschwerden des Kunden/Endverbrauchers über die Produkte, die der Käufer in seinem Verkaufsgebiet verkauft, geliefert und/oder installiert hat, ist der Käufer verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um diese Beschwerden zu bearbeiten und zu lösen. Stellt der Käufer fest, dass sich die Reklamation auf Material- oder Konstruktionsfehler bezieht, unabhängig davon, ob diese unter die Herstellergarantie fallen, muss der Käufer in jedem Fall unverzüglich Kontakt mit Serena Spa aufnehmen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, so haftet er für alle Serena Spa entstandenen Kosten. ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN SERENA SPA Inkrafttreten am 1. März 2021 die Serena Spa (oder die mit ihr verbundenen Unternehmen) für die Bearbeitung und/oder Beilegung einer Beschwerde aufwenden müsste.

Artikel 7
Beratung, Zeichnungen und Entwürfe

7.1. Der Kunde kann aus den von Serena Spa erteilten Ratschlägen und Informationen keine Rechte ableiten, wenn diese nicht direkt mit dem Auftrag zusammenhängen.

7.2. Der Käufer ist verantwortlich für die von ihm oder in seinem Auftrag angefertigten Zeichnungen und Berechnungen sowie für die funktionelle Eignung der von ihm oder in seinem Auftrag vorgeschriebenen Materialien.

7.3. Der Kunde stellt Serena Spa von allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf die Verwendung von Zeichnungen, Berechnungen, Mustern, Modellen usw. frei, die vom Kunden oder in seinem Namen zur Verfügung gestellt wurden.

7.4. Alle Mengen-, Qualitäts- und/oder sonstigen Angaben von Serena Spa zu ihren Produkten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt gemacht. Serena Spa kann jedoch nicht garantieren, dass diesbezüglich keine Abweichungen auftreten. Der Kunde ist verpflichtet, die Übereinstimmung mit den von Serena Spa angegebenen oder mit ihr vereinbarten Mengen und/oder anderen Angaben bei Erhalt der Ware zu überprüfen. Die Angaben von Serena Spa in Bezug auf Menge, Qualität, Leistung usw. sind nur annähernd und können sich ändern. Abbildungen, Beschreibungen, Kataloge, Werbematerial, Informationen auf der Website und Angebote sind für Serena Spa nicht verbindlich.

Artikel 8
Eigentumsvorbehalt

8.1. Serena Spa behält sich das Eigentum an den gelieferten und zu liefernden Waren vor, bis ihre Forderungen, aus welchem Grund auch immer, in Bezug auf die gelieferten und zu liefernden Waren vom Kunden vollständig beglichen worden sind, einschließlich der Forderungen aus der Nichterfüllung eines oder mehrerer Verträge, wie z. B. Forderungen in Bezug auf Vertragsstrafen, Zinsen und/oder Kosten (es handelt sich also um einen verlängerten Eigentumsvorbehalt).

8.2. Solange das Eigentum an den von Serena Spa gelieferten Waren nicht auf den Kunden übergegangen ist, darf dieser die Waren nicht verpfänden oder einem Dritten irgendein anderes Recht daran einräumen. Diese Klausel schließt die Übertragbarkeit gemäß Artikel 3:83(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches aus.

8.3. Im Falle der Verarbeitung oder Vermischung der von Serena Spa gelieferten Ware mit einer dem Kunden gehörenden Sache erwirbt Serena Spa das Miteigentum an der neu entstandenen Sache oder an der Hauptsache im Wert der von ihr gelieferten (ursprünglichen) Ware. Soweit erforderlich, überträgt der Kunde dieses Eigentum bereits jetzt auf Serena Spa. Im Falle des Beitritts zu einer beweglichen oder unbeweglichen Sache ist der Käufer verpflichtet, bei der Trennung und Rückgabe der von Serena Spa stammenden Güter auf Verlangen jede Unterstützung zu leisten, unter Androhung einer sofort fälligen Geldstrafe in Höhe von 100 % des Vertragspreises, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber Serena Spa nicht nachkommt.

8.4. Bei Zahlungsverzug ist Serena Spa berechtigt, die Ware zurückzunehmen und ihre Herausgabe zu verlangen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, unbeschadet ihres Rechts auf Schadensersatz. Serena Spa haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Kunden oder seinen Abnehmern durch die Zurückbehaltung der nicht bezahlten Ware entstehen.

8.5. Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zur Zurückweisung oder Verweigerung der gesamten Partie.

Artikel 9
Rückforderung

9.1. Wenn der Kunde eine Reklamation geltend macht, ist er verpflichtet, Serena Spa die Möglichkeit zu geben, den Mangel festzustellen.

9.2. Reparatur- oder Garantiearbeiten durch den Kunden oder durch Dritte werden von Serena Spa nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Serena Spa erstattet. Liegt eine solche Genehmigung nicht vor, so gehen diese Arbeiten zu Lasten des Auftraggebers.

9.3. Alle Reklamationen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung oder Erhalt der Ware schriftlich per Einschreiben bei Serena Spa eingereicht werden, da sonst alle Rechte verwirkt werden.

9.4. Beanstandungen setzen die Zahlungsverpflichtungen des Kunden nicht aus.

9.5. Jedes Recht auf Garantie oder Reklamation erlischt, wenn der Kunde seine Verpflichtungen gegenüber Serena Spa ganz oder teilweise nicht erfüllt.

Artikel 10
Haftung

10.1. Serena Spa haftet nur für Mängel, die die unmittelbare Folge von fehlerhaft gelieferten Waren zum Nachteil des Kunden sind. Wenn sich die Reklamation als begründet erweist, ist Serena Spa nur verpflichtet, die beanstandeten Artikel oder Teile zu reparieren oder zu ersetzen, wenn dies möglich ist. Stehen die Reparaturkosten nach Auffassung von Serena Spa in keinem Verhältnis zum Interesse des Kunden an der Reparatur, so hat der Kunde nach Wahl von Serena Spa Anspruch auf Schadensersatz statt der Reparatur, wobei der Schadensersatz nach Maßgabe dieser Bedingungen begrenzt ist.

10.2. In allen Fällen, in denen Serena Spa zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist, darf diese in keinem Fall 25 % des Rechnungswerts der gelieferten Waren übersteigen, höchstens jedoch 50.000 EUR. Wenn der Schaden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Serena Spa gedeckt ist, darf die Entschädigung außerdem niemals den Betrag übersteigen, den der Versicherer in dem betreffenden Fall tatsächlich gezahlt hat.

10.3. Serena Spa haftet nicht für direkte und/oder indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, Personenschäden, Sachschäden (einschließlich Schäden an Gütern, an denen gearbeitet wird, oder an Gütern, die sich in der Nähe des Ortes befinden, an dem die Arbeiten durchgeführt werden), immaterielle Schäden, unabhängig von der Ursache, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Serena Spa oder seiner Mitarbeiter vor.

10.4. Jeder Anspruch gegen Serena Spa verjährt, sofern er nicht von Serena Spa anerkannt wird, 12 Monate nach dem Entstehen des Anspruchs.

Artikel 11
Höhere Gewalt

11.1. Wenn Serena Spa durch höhere Gewalt an der Erfüllung des Vertrags gehindert wird, ist sie berechtigt, die Ausführung des Vertrags auszusetzen und kann daher nicht mehr an einen Liefertermin oder eine Frist gebunden werden. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz und/oder Kostenerstattung.

11.2. Als höhere Gewalt gilt jeder Umstand, der nicht ausschließlich vom Willen von Serena Spa abhängt, wie z.B. Krieg, Kriegsgefahr, Streiks, Brand, Unfall oder Krankheit des Personals, Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, von Serena Spa nicht vorhergesehene Produktions- oder Transportprobleme sowie die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung von Waren oder Dienstleistungen durch von Serena Spa beauftragte Dritte.

11.3. Im Falle höherer Gewalt ist Serena Spa berechtigt, den Vertrag für den Teil, der nicht ausgeführt werden kann, durch eine schriftliche Erklärung aufzulösen. Dauert der Zustand höherer Gewalt länger als 4 Wochen an, so ist der Auftraggeber auch berechtigt, den Vertrag für den nicht ausführbaren Teil durch schriftliche Erklärung aufzulösen.

11.4. Wenn Serena Spa bei Eintritt der höheren Gewalt ihre Verpflichtungen bereits teilweise erfüllt hat oder nur teilweise erfüllen kann, ist sie berechtigt, den bereits ausgeführten Teil bzw. den ausführbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und der Kunde ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag.

Artikel 12
Aussetzung und Auflösung

12.1. Alle Forderungen von Serena Spa sind sofort fällig, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt oder einen Zahlungsaufschub beantragt, für insolvent erklärt wird oder die gesetzliche Umschuldungsregelung auf den Käufer angewandt wird, die Verfügungsgewalt über sein Vermögen oder Teile davon durch Pfändung, Unterstellung unter Vormundschaft oder auf andere Weise verliert oder seinen Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise einstellt. In diesem Fall ist Serena Spa berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne ihr Recht auf Entschädigung zu verletzen und ohne zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet zu sein.

12.2. Die Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Bedingungen. Im Falle der Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer Bestimmung dieser Bedingungen verpflichten sich die Parteien, sich über den Inhalt der betreffenden Bestimmung weiter zu beraten und sich um die Erfüllung der Bestimmung zu bemühen, die der nichtigen/beendeten Bestimmung in ihrem Anwendungsbereich am ähnlichsten ist.

Artikel 13
Anwendbares Recht

13.1. Auf die zwischen Serena Spa und dem Kunden geschlossenen Verträge und die sich daraus ergebenden Streitigkeiten findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung, unter Ausschluss internationaler Verträge (darunter ausdrücklich das Wiener Kaufrecht).

Artikel 14
Rechtsstreitigkeiten

14.1. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich das Landgericht Amsterdam zuständig, es sei denn, zwingende gesetzliche Bestimmungen stehen dem entgegen. Serena Spa ist jedoch berechtigt, das zuständige Gericht am Wohn- oder Geschäftssitz der Gegenpartei anzurufen.